Jugendsozialarbeit ist im SGB VIII unter den Paragrafen 13 verankert.
Jugendsozialarbeit findet in dafür vorgesehenen Orten oder mobil statt
Zielstellungen der Jugendsozialarbeit
Jugendsozialarbeit verfolgt das Ziel, junge Menschen im Alter von 7 bis 26 im sozialarbeiterischem Kontext bei ihren Problemlagen zur Seite zu stehen und Ihnen im Alltag wichtiger Ansprechpartner zu sein.
Abbau sozialer Benachteiligungen und Förderung von schulischen, außerschulischen bzw. berufsorientierenden Hilfestellungen
Ziele:
Gemeinsam mit der einzelnen Vertretern der Zielgruppe Zukunftsperspektiven erarbeiten, umsetzen und begleiten
Soziale Handlungskompetenzen erweitern durch Förderung der Selbständigkeit
Gesellschaftliche und individuelle Hilfsangebote erschließen
Anbindung an Vereine und Organisationen
Unterstützung und Begleitung bei Alltagsproblemen wie z.B
Schwierigkeiten im strafrechtlichen Bereich
Ausbildung- bzw. Jobsuche
Häusliche Probleme
Inhalte der Jugendsozialarbeit
Einzelfallhilfe
Gruppenarbeit
Netzwerk- und Gremienarbeit
Präventionsarbeit
Berufsfrühorientierung
Projektarbeit
Der*die Jugendsozialarbeiter*in
Pflegt engen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen
Bemüht sich um die Durchführung verschiedenster Projekte mit den Kindern und Jugendlichen
Unterstützt sie bei der Lösung ihrer individuellen Probleme
Arbeitet eng mit einem sie umgebenden Netzwerk zur Zielerreichung zusammen
Zielgruppe:
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 26 Jahren
Jugendsozialarbeit ist ein freiwilliges, kostenloses und vertrauliches Angebot.