Um sicherzustellen das Ihr Wille anerkannt wird, sollten sie aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage sein ihn selbst zu äußern, sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Regelungen zur Organspende die gesetzlichen Voraussetzungen.
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Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Organspende
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