Hilfen zur Erziehung Stationär

Der Weg

Adresse
Stettiner Straße 24
17367 Eggesin
Telefon 039779 21873
der.weg@awo-uer.de

Pädagogische Leitung
Herr Stefan Tech

 

Gesetzliche Grundlagen

  • § 27 i.V.m. § 34, § 35a und § 41 nach SGB VIII
  • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

.

Die pädagogischen Ziele sind:

  • die Stärkung der individuellen Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen durch erlebensorientierte sozialpädagogische Angebote
  • die Förderung der sozialen Kompetenzen durch die Integration der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung und in der entsprechenden regionalen Lebenswelt für das Erlernen von Alltagskompetenzen
  • die individuelle Zuwendung für ein kindgerechtes dem Alter entsprechendes methodisches Arbeiten mit den Kinder und Jugendlichen im Alltag
  • die Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Bildung
  • die Aufarbeitung der Herkunftserfahrungen und des Erlebten in dem Herkunftssystem der Kinder und Jugendlichen
  • die Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem der Kinder und Jugendliche zur möglichen Rückkehr in die Herkunftsfamilie bzw. zur Unterstützung der eigenständigen Lebensführung der Kinder und Jugendlichen
  • Hinführung der Kinder und Jugendlichen zur Selbstakzeptanz, Selbstverantwortung und Verantwortung für die soziale Umwelt sowie zur selbständigen Lebensführung
  • die sozialtherapeutischen Angebote zur Bearbeitung spezieller Problemlagen mit externen Kooperationspartner*innen.

 

Zielgruppen

Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren, insbesondere:

  • Kinder und Jugendliche aus extrem belasteten Herkunftsfamilien (Suchtproblematik, Gewalt, Vernachlässigung, psychisch kranke Eltern).
  • Kinder und Jugendliche, bei denen keine Rückführung ins Herkunftssystem möglich werden wird.
  • Kinder und Jugendliche aus Inobhutnahme als Anschlusshilfe

Mögliche Ausschlusskriterien können insbesondere sein:

  • wenn eine schwere nicht durch eine Therapie veränderbare psychische Erkrankung bzw. Behinderung vorliegt;
  • wenn eine schwere Suchterkrankung vorliegt und vor Aufnahme in die Einrichtung eine entsprechende Maßnahme der Suchtentwöhnung vorgeschaltet werden muss oder
  • die Beendigung einer Hilfe wird im Kontext mit dem fallführendem Jugendamt festgelegt.

 

Ausstattung

6 Plätze für die stationäre Unterbringung

Im Gebäude 1: Das Hauptgebäude ist unterteilt in zwei Wohnbereiche auf zwei Etagen mit 4 bzw. zwei Unterkunftsräumen. Eine Gemeinschaftsküche ist für alle Bewohner*innen zugänglich. Auf jeder Etage befindet sich ein Bad.

Im 2. Gebäude befinden sich Sport- und Freizeiträume. Ein weiterer abgeschlossener Wohnraum dient aktuell der Möglichkeit des Rückzugs der jungen Menschen (Betreuungsfreie Zeit)

In den Sporträumen können verschiedene Sportgeräte genutzt werden. Weitere Gestaltungen sind geplant, hier sollen die Bewohner*innen aktiv mitwirken. Der Beratungsraum ist mit modernen Standards ausgestattet. Zum Komplex gehören ca. 400 m² Außenfläche.

Inobhutnahme

Adresse
Stettiner Straße 24
17367 Eggesin
Telefon 039779 21873
inobhutnahme@awo-uer.de

Pädagogische Leitung
Herr Jörg Krause
Mobil: 01512 6445125

 

Gesetzliche Grundlagen

  • Aufnahmen nach § 42 SGB VIII

.

Zielgruppe
Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren

Ausschlusskriterien:

  • Kinder und Jugendliche, welche starke Bewegungseinschränkungen aufweisen und deshalb auf technische Hilfe angewiesen sind.

Ziele

Im Vordergrund der Inobhutnahme eines Kindes / Jugendlichen steht die unmittelbare Unterbringung und Versorgung in geeigneten Räumlichkeiten, die Grundversorgung mit Lebensmitteln, Waren des täglichen Bedarfs und notwendige Hygieneartikel. Der Pflege- und Gesundheitszustand des Kindes /Jugendlichen muss gegeben falls durch einen Arzt anlassbezogen begutachtet werden. (Verdacht einer Kindeswohlgefährdung)

Der*die Erzieher*in / Betreuer*in analysiert die Gesamtsituation und organisiert bzw. gestaltet den Aufenthalt in der Inobhutnahmeeinrichtung.

Wichtige Aspekte der Arbeit sind hierbei:

  • Geschützte Unterbringung für die Kinder / Jugendlichen
  • Aufrechterhaltung der Kontakte zum familiären Umfeld
  • Schulbesuch organisieren
  • Kontakt zu Freunden und Bekannten des Kindes (wichtige Bezugspersonen)
  • Schutz entsprechend der UN-Charta und bundesdeutscher Gesetzgebung entsprechend Grundgesetz und § 8a SGB VIII

Stärkung bzw. Entwicklung individueller, emotionaler, kognitiver und sozialer Kompetenzen während der Zeit des Aufenthaltes in der Inobhutnahme.

Ausstattung

Den Kindern und Jugendlichen wird im Falle der Inobhutnahme eine geeignete Unterkunft zugesichert. Diese wurde in Zusammenarbeit / Absprache mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe gestaltet. Die Zimmer haben eine geeignete Schlafstätte, ausreichend Stauraum für Bekleidung und persönliche Sachen, einen Schreib- /Arbeitsplatz. Zudem gibt es noch Bäder getrennt nach Geschlechtern und einen gemeinsamen Wohn- und Aufenthaltsraum.

Die Inobhutnahme ist mit technischem Know How versehen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mobil mit entsprechender Fahrzeug- und Kommunikationstechnik ausgestattet.

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