Sozialpädagogisch begleitete Arbeitsstunden

Was bedeuten die Sozialpädagogisch begleitete Arbeitsstunden?

Die Maßnahme richtet sich an von Straffälligkeitsvollzugsmaßnahmen bedrohte Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren. Diese jungen Menschen haben ihren Lebensmittelpunkt in Mecklenburg- Vorpommern und werden nach § 10 Abs. 1.4 JGG zugewiesen bzw. gemäß dem SGB VIII.

 

 

 

Ziele

Die sozialpädagogisch betreuten gemeinnützigen Arbeitsstunden werden mit der Zielstellung durchgeführt, dass die o.g. Zielgruppen als angestrebte Legalbewältigung eine positive Entwicklung nehmen.

Die besondere Betreuungssituation der Einzelfallhilfe unterstützt die Jugendlichen und Heranwachsenden bei der Entwicklung von Handlungsstrategien und der Bewältigung von schwierigen Lebenssituationen. Sie sollen diese Maßnahmen als Sanktion mit einem erzieherischen Hintergrund erleben und begreifen.

Inhalt

Nach der Zuweisung durch die JGH bzw. die Bewährungshilfe wird über den Träger ein Erstkontakt hergestellt, um entsprechende Einsatzmöglichkeiten zu prüfen. In Kooperation mit Vereinen, Institutionen bzw. kommunalen Einrichtungen können u.a. folgende Angebote unterbreitet werden, wo der Jugendliche seine Stunden begleitet durch den verantwortlichen Kollegen ableisten könnte:

  • Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband UER e.V. im Bereich UER (Betreutes Wohnen für Suchtmittelabhängige, Senioreneinrichtungen, Kinder- und Jugendhaus, Jugendberatungs- und Begegnungsstätte; Werkstatt "Der Weg" Eggesin usw.)
  • SJZ Eggesin, Kahnschifffahrtszentrum Eggesin, Bauhöfe der Kommunen
  • Vereine im Raum Anklam, Insel Usedom in Zusammenarbeit mit Trägern wie SAV, AWO usw.
  • Vereine und Einrichtungen in der Hansestadt Greifswald (Jugendeinrichtung klex, Labyrinth u.a.)

Diese Einrichtungen arbeiten nach der Zielstellung, bestimmte Themen der Lebensbewältigung zu bearbeiten und helfen somit dem jungen Menschen, seine Tätigkeit dort als erzieherische Maßnahme anzusehen

© 2022 AWO Uecker-Randow

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