Inhalt
Nach der Zuweisung durch die JGH bzw. die Bewährungshilfe wird über den Träger ein Erstkontakt hergestellt, um entsprechende Einsatzmöglichkeiten zu prüfen. In Kooperation mit Vereinen, Institutionen bzw. kommunalen Einrichtungen können u.a. folgende Angebote unterbreitet werden, wo der Jugendliche seine Stunden begleitet durch den verantwortlichen Kollegen ableisten könnte:
- Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband UER e.V. im Bereich UER (Betreutes Wohnen für Suchtmittelabhängige, Senioreneinrichtungen, Kinder- und Jugendhaus, Jugendberatungs- und Begegnungsstätte; Werkstatt "Der Weg" Eggesin usw.)
- SJZ Eggesin, Kahnschifffahrtszentrum Eggesin, Bauhöfe der Kommunen
- Vereine im Raum Anklam, Insel Usedom in Zusammenarbeit mit Trägern wie SAV, AWO usw.
- Vereine und Einrichtungen in der Hansestadt Greifswald (Jugendeinrichtung klex, Labyrinth u.a.)
Diese Einrichtungen arbeiten nach der Zielstellung, bestimmte Themen der Lebensbewältigung zu bearbeiten und helfen somit dem jungen Menschen, seine Tätigkeit dort als erzieherische Maßnahme anzusehen
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