Der geschützte Umgang ist eine sonderpädagogische Hilfeform mit dem Ziel, nach oder im Zuge einer Trennung der Eltern den Umgang für das Kind mit beiden Elternteilen zu erhalten und eine regelmäßige Kontaktgestaltung zwischen Elternteilen und Kind zu sichern.
Der geschützte Umgang wird durch das Amtsgericht beauflagt, wenn kurzfristig keine Einigung zwischen den Elternteilen zum Umgang mit dem Kind möglich ist.
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