|
Die Finanzierung der Pflege und Behandlung erfolgt durch Verträge mit den Kranken- und Pflegekassen nach SGB V und SGB XI, den Sozialämtern nach SGB XII sowie unter Umständen auch durch eigene Bezahlung.
Während der ersten und der folgenden Beratungen wird der persönliche Bedarf konkret ermittelt, Machbarkeiten und Wünsche besprochen und gemeinsam individuelle Lösungen erarbeitet.
|